
Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Die Stadtverwaltung Weil am Rhein ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webseiten:
Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen. Inhalte in leichter Sprache werden noch erarbeitet und dann veröffentlicht.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte:
sind aus den folgenden Gründen teilweise nicht barrierefrei: Unverhältnismäßige Belastung.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.09.2020 überprüft.
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse stadt@weil-am-rhein.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.