Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.
Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler
der Städtischen Musikschule Weil am Rhein,
ein ereignisreiches und erfülltes Musikschuljahr neigt sich dem Ende zu.
Wir durften viele schöne musikalische Momente erleben und erstaunliche Fortschritte begleiten. Es gab Hürden zu überstehen und galt Veränderungen anzunehmen.
Eine für Sie sicher wichtige Änderung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Ab dann gelten unsere überarbeitete Satzung und unsere neue Gebührenordnung.
Die letzte Gebührenanpassung erfolgte 2024, zuvor waren die Gebühren zehn Jahre lang unverändert. Auch aufgrund der Haushaltslage der Stadt hat der Gemeinderat damals festgehalten, dass die Gebühren zukünftig in kürzeren Abständen überprüft werden sollen.
Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, haben fast alle Kommunen Probleme mit der Finanzierung ihrer Leistungen. Weil am Rhein ist hier keine Ausnahme. Es gibt grundsätzlich Leistungen, zu denen jede Kommune verpflichtet ist und es gibt die sogenannten Freiwilligkeitsleistungen. Dazu zählt auch unsere Musikschule.
Es ist nachvollziehbar, dass man in Zeiten leerer Kassen auch bei den Freiwilligkeitsleistungen schaut, wie man dort Einnahmen steigern und Ausgaben reduzieren kann.
Aus diesem Grund hat ein externes Unternehmen sämtliche Einnahmen und Ausgaben unserer Musikschule betrachtet und einen Vorschlag zur Anpassung der Gebühren erarbeitet. Dieser Vorschlag wurde in der gestrigen Sitzung des Gemeinderats angenommen, so dass die neuen Gebühren ab Oktober gelten.
Was uns und dem Unternehmen wichtig war ist, dass die Anhebung der Gebühren für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen in einem vertretbaren Maße erfolgt. Sehr viel höher steigen die Gebühren jedoch für Erwachsene, die nicht studieren oder keine Ausbildung machen. Dies hat folgenden Hintergrund: Unterricht für Kinder und Jugendliche wird vom Land Baden-Württemberg und vom Landkreis Lörrach finanziell gefördert, Unterricht für Erwachsene jedoch nicht. Mit anderen Worten: Die Stadt Weil am Rhein hat bisher den Unterricht für Erwachsene komplett subventioniert. Bedingt durch die Haushaltslage ist dies leider nicht mehr möglich. Hierzu ist wichtig zu wissen, dass der Anteil an Erwachsenen 2025 nur rund 3 Prozent der Gesamtzahl aller Unterrichteten ausmachte, es handelt sich zahlenmäßig also um einen kleinen Personenkreis.
Unabhängig vom Alter von Ihnen oder Ihren Kindern würden wir uns natürlich sehr freuen, wenn Sie der Städtischen Musikschule Weil am Rhein verbunden blieben. Mit unseren kostenfreien Gruppenangeboten wie den Orchestern oder der Big Band bieten wir einen Mehrwert, den private Lehrkräfte in der Regel nicht vorhalten können.
Wegen der Gebührenerhöhung haben wir die Abmeldefrist verschoben. Sie können sich in diesem Jahr noch bis zum 31. August abmelden.
Wir hoffen jedoch sehr, dass Sie davon nicht Gebrauch machen und bitten in diesem Falle, Daueraufträge entsprechend anzupassen.
Wir wünschen Ihnen bzw. Ihren Kindern erholsame Sommerferien und freuen uns auf das neue Schuljahr.
Weil am Rhein, den 29.Juli 2026
Ariane Mathäus - Musikschulleiterin
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| 2026 Gebührenverzeichnis 2026 (14 MB) | 30.07.2026 | 14 MB |