Weiler Familienpass

Für Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, gibt es den "Weiler Familienpass". Mit diesem können Angebote städtischer Einrichtungen wie Schwimmbäder, Museen, Musikschule oder kulturelle Veranstaltungen vergünstigt wahrgenommen werden. Vergünstigungen sind für Passinhaber zum Beispiel auch für Schullandheimaufenthalte und Studienfahrten möglich. Für Haushalte ab vier Kindern ist der Ausweis einkommensunabhängig. Der Pass kann bei der Stadtverwaltung, Abteilung Soziales, beantragt werden.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Familien, deren Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenzen von 28.560,- € und Alleinstehende ohne im Haushalt lebende Kinder, deren Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenzen von 14.280,- € nicht übersteigt. Angerechnet wird das Einkommen sämtlicher im Haushalt lebender Angehöriger.
  • Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze für Familien um den jeweiligen Kinderfreibetrag von 3.720,00 € pro Kind.
  • Familien mit mindestens 4 im Haushalt lebenden Kindern, Alleinerziehende, sowie Familien mit mindestens einem Kind mit Behinderung, die jeweils im Haushalt leben und für die Kindergeld gewährt wird, deren Jahresbruttoeinkommen die Einkommensgrenzen von 57.000,- € nicht übersteigt. Die o.g. Erhöhungsbeträge für Kinder werden hierauf nicht angerechnet. Angerechnet wird das Einkommen sämtlicher im Haushalt lebender Angehöriger. Für alleinerziehende Elternteile, die mit einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben gelten die Einkommensgrenzen für Familien.
  • Personen, die ihr Einkommen aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder aus laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erzielen.
  • Personen, die Wohngeld beziehen.
  • Alle Familienmitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Weil am Rhein haben.
  • Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für die Eltern und jedes berechtigte Kind für ein Jahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Dafür wird keine Gebühr erhoben.
  • Der Familienpass behält für das ganze Kalenderjahr seine Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Jahres entfallen.
  • Bei Personen über 16 Jahre ist der Familienpass nur in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder Schüler- und Studentenausweis gültig.